SGA

Schulgemeinschaftsausschuss

Welche Aufgaben hat der SGA?
Wer sitzt im SGA?

Beispielhafter Auszug aus dem SchUG

  • Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • Abstimmung über schulautonome freie Tage
  • Genehmigung mehrtägiger Schulveranstaltungen
  • Durchführung von Elternsprechtagen
  • Erstellung einer Hausordnung
  • Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
 
  • Dem SGA gehören der Schulleiter und je  drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.
  • Der Schulleiter führt den Vorsitz im SGA.
  • Jedem Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen kommt eine beschließende Stimme zu, dem Schulleiter jedoch nicht. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig.
  • Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

Schuljahr 2011/2012:

Schülervertreter

Julia Manhardt (Schulsprecherin)
Kathrin Bayer
Anna Vrdoljak
 

Lehrervertreter 

OStR Mag. Edith Blaha
Mag. Harald Rannert  
Mag. Gertrud Hofer
 

Elternvertreter

Dr. Reinhard Altenburger (Obmann des Elternvereins)
Silvia Friczmann
Romana Krottendorfer