Schulgemeinschaftsausschuss
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Welche Aufgaben hat der SGA?
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Wer sitzt im SGA?
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Beispielhafter Auszug aus dem SchUG
- Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- Abstimmung über schulautonome freie Tage
- Genehmigung mehrtägiger Schulveranstaltungen
- Durchführung von Elternsprechtagen
- Erstellung einer Hausordnung
- Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
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- Dem SGA gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.
- Der Schulleiter führt den Vorsitz im SGA.
- Jedem Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen kommt eine beschließende Stimme zu, dem Schulleiter jedoch nicht. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig.
- Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
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Schuljahr 2011/2012:
Schülervertreter
Julia Manhardt (Schulsprecherin)
Kathrin Bayer
Anna Vrdoljak
Lehrervertreter
OStR Mag. Edith Blaha
Mag. Harald Rannert
Mag. Gertrud Hofer
Elternvertreter
Dr. Reinhard Altenburger (Obmann des Elternvereins)
Silvia Friczmann
Romana Krottendorfer