Die RDP besteht aus einer schriftlichen Klausurprüfung und einer mündlichen Prüfung mit jeweils 3 Teilprüfungen. Der Kandidat/die Kandidatin kann zwischen folgenden Varianten wählen:
Zulassung zum HauptterminZur Ablegung der Hauptprüfung sind alle Prüfungskandidaten/-kandidatinnen berechtigt, die die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Weiters sind zur Ablegung der Hauptprüfung jene Prüfungskandidaten/-kandidatinnen berechtigt, die in der letzten Schulstufe in höchstens einem Pflichtgegenstand nicht oder mit ,,Nicht genügend'' beurteilt worden sind. In diesem Fall hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin im Rahmen der RDP eine Jahresprüfung aus dem betreffenden Pflichtgegenstand abzulegen (schriftlich und mündlich bei einem Schularbeitsgegenstand oder nur mündlich, wenn es sich um keinen Schularbeitsgegenstand handelt). |
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