Betroffen sind nur die SchülerInnen der 5. Jahrgänge im Schuljahr 2022/23.

Für alle anderen SchülerInnen gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Oberstufe.

Eckpunkte der Neuen Oberstufe

  • Regelungen gelten erst ab dem 2. Jahrgang
  • Lehrstoff semesterweise gegliedert und semesterweise beurteilt (→ Semesterzeugnis)
  • Jedes Semester muss positiv abgeschlossen werden
  • Negativ beurteilte Lehrstoffpakete (= Teile des Semesterstoffs) können in Semesterprüfungen ausgebessert werden
    • Innerhalb von 2 Semestern
    • Zweimalige Wiederholung möglich
    • Schüler bleibt im Klassenverband
  • Unterstützungsmaßnahmen: Förderunterricht, Frühwarnsystem und individuelle Lernbegleitung
  • Wiederholung eines Jahrganges nur, wenn der Schüler/die Schülerin nach den Wiederholungsprüfungen mehr als 2 „Nicht Genügend“ aus dem letzten Schuljahr hat (einmal sogar bei mehr als 3)
  • Alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten.

 

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