Berechtigungen

AbsolventInnen einer Handelsakademie schließen mit einer Mehrfachqualifikation ab:
 
Das Reife- und Diplomprüfungszeugnis
  • eröffnet den Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
  • begründet Berufsberechtigungen und berufliche Qualifikationen, die im Berufsausbildungsgesetz geregelt sind
  • erteilt Berechtigungen gemäß der Gewerbeordnung und ersetzt die für die Gewerbeausübung erforderliche staatliche Unternehmerprüfung.
     

Anerkennung in der Europäischen Union
 

Laut Anhang D der Richtlinie 92/51 EWG idgF haben die AbsolventInnen der Handelsakademie berufliche Qualifikationen erworben, die einer Diplomausbildung entsprechen. Das heißt, sie verfügen über Kompetenzen, die in anderen EU-Staaten erst durch Absolvierung eines postsekundären Ausbildungsganges (also nach der Reifeprüfung) erworben werden.