AbsolventInnen einer Handelsakademie schließen mit einer Mehrfachqualifikation ab:
Das Reife- und Diplomprüfungszeugnis
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eröffnet den Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
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begründet Berufsberechtigungen und berufliche Qualifikationen, die im Berufsausbildungsgesetz geregelt sind
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erteilt Berechtigungen gemäß der Gewerbeordnung und ersetzt die für die Gewerbeausübung erforderliche staatliche Unternehmerprüfung.
Anerkennung in der Europäischen Union
Laut Anhang D der Richtlinie 92/51 EWG idgF haben die AbsolventInnen der Handelsakademie berufliche Qualifikationen erworben, die einer Diplomausbildung entsprechen. Das heißt, sie verfügen über Kompetenzen, die in anderen EU-Staaten erst durch Absolvierung eines postsekundären Ausbildungsganges (also nach der Reifeprüfung) erworben werden.